Ich möchte meine Arbeit gerne transparent gestalten. Daher habe ich mich dazu entschieden, meine Einkünfte, die sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammensetzen, zu veröffentlichen (Stand 2020).
Abgeordneten- und Aufwandsentschädigung
Als Abgeordnete bin ich Teil eines Verfassungsorgans. Die Abgeordnetenentschädigung, auch "Diät" genannt, beläuft sich zur Zeit gemäß § 5 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 AbgGRhPf auf 6.992,57 € monatlich. Dies entspricht in etwa dem, was ein Bürgermeister in der kleinsten Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz (bis max. 10 000 Einwohner) verdient. - Oder um es etwas "griffiger" zu machen, so viel wie die Direktorin einer IGS.
Abgeordnete beziehen darüber hinaus keine jährlichen Sonderbezüge wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Die Abgeordnetenentschädigung ist außerdem natürlich voll einkommenssteuerpflichtig (Steuerklasse 1). Die Krankenversicherung ist zusätzlich noch zu leisten, ebenso ist monatlich der Sonderbeitrag für Mandatsträger in Höhe von 470 Euro an meine Partei abzuführen.
Außerdem erhalten Abgeordnete sog. Aufwandsentschädigungen, die die aus dem Mandat entstehenden Kosten abdecken sollen. Gemäß § 6 Abs. 2 AbgGRhPf erhalte ich eine
Abgeordnete können keine Werbungskosten von der Steuer absetzen. Überschreiten die anfallenden Kosten die Pauschalen, so wird dies nicht erstattet.
Nehme ich an Sitzungen nicht teil, so wird mir dies von der Abgeordnetenentschädigung abgezogen. Pro Plenarsitzung sind dies 40, 90 €, pro Fraktions- und Ausschuss-Sitzung jeweils 25, 56€.
Büro- und technische Ausstattung
Abgeordnetenbüro Mainz
Alle Abgeordneten verfügen über ein Büro im Mainzer Abgeordnetenhaus. Hier wird uns ein Laptop zur Verfügung gestellt, ein größerer Arbeitsbildschirm und ein Drucker. Möbel, wie Schreibtisch und Stuhl sind ebenfalls enthalten, gehören aber natürlich dem Landtag.
Technische Ausstattung
Die technische Ausstattung, sowohl meine eigene, als auch die meiner Mitarbeiter, bestreite ich aus der obenen beschriebenen Kostenpauschale.
Dienstreisen
Für meine Dienstreisen stellt der Landtag mir eine Netzkarte Deutsche Bahn (1.Klasse) für Fahrten in Rheinland-Pfalz und von den Grenzbahnhöfen nach Berlin zur Verfügung.
Reise- und Übernachtungskosten, die in Ausübung des Mandats anfallen und nicht durch die o.g. Pauschale abgedeckt sind, werden auf Antrag erstattet. Der Antrag muss i.d.R. vor der Dienstreise gestellt und genehmigt werden.
Personalbudget
Einem Abgeordneten werden gemäß § 6 Abs.3 AbgGRhPf auf Antrag die nachgewiesenen Aufwendungen von Mitarbeitern bis zu dem Betrag erstattet, der dem Tabellenentgelt eines in Vollzeit Beschäftigten des Landes in der Entgeltgruppe TV-L E 11 (Stufe 3) entspricht. Erstattet werden auch die entsprechenden Nebenleistungen wie Arbeitgeberanteile,- beiträge und -zuschüsse.
Das Personalbudget wird von der Landtagsverwaltung verwaltet und nicht an die Abgeordneten ausgezahlt. Nicht verbrauchte Personalmittel verfallen am Jahresende.
Aufwandsentschädigungen in kommunalen Gremien
Darüber hinaus erhalte ich für die Arbeit in kommunalen Gremien eine Aufwandsentschädigung. Mitglieder des Stadtrates Nieder-Olm erhalten 60 Euro monatlich als Aufwandsentschädigung, hinzu kommt für Sitzungen, an denen sie teilnehmen ein Sitzungsgeld in Höhe von 30 Euro. Hiervon spende ich meiner Heimatpartei einen prozentualen Anteil.
Neben diesen aufgelisteten Tätigkeiten und den damit verbundenen Aufwandsentschädigungen erhalte ich keine weiteren Vergütungen oder Honorare für irgendwelche weiteren Beschäftigungen.
Mythos
Noch ein Wort zum "Mythos Politiker": Ich wurde schon mehrfach gefragt, ob ich über einen Dienstwagen, einen Fahrer oder gar einen Personenschützer verfügen würde. Die Antwort lautet: Nein.