„Dies ist ein starkes, progressives und modernes Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG). Ein Gesetz, das unsere Polizei noch besser ausstattet und gleichzeitig im Einklang mit den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger steht. Weil das so ist, ist es ein gutes Zeichen, dass wir im Innen-Ausschuss geeint zum Schluss gekommen sind, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen.“
Dieses Fazit hat Nina Klinkel, polizeipolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, in ihrer Rede zur Änderung des POG gezogen, die vom Landtag heute angenommen wurde. Klinkel wies insbesondere auf die drei großen Fortschritte in diesem „Zukunftsgesetz“, wie sie es nannte, hin: „Erstens: In Rheinland-Pfalz ermöglichen wir Polizistinnen und Polizisten den Einsatz von Bodycams in Wohnungen. Das kann Polizistinnen und Polizisten ebenso wie Bürgerinnen und Bürger schützen. Zweitens: Wir überführen die Monocam, den Handyblitzer, vom Pilotprojekt in unser POG und wollen so den Unfallfaktor ,Unaufmerksamkeit durch Handynutzung‘ ausschalten. Drittens: Wir schaffen die Möglichkeit, dass eine elektronische Fußfessel unter klaren Voraussetzungen auch unter Zwang angewendet werden kann.“
Zur Gesetzesänderung brachten die Koalitionsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zusätzlich einen Änderungsantrag ein. Damit wird vor allem ein neuer Paragraf geschaffen, der der Polizei eine „Ermächtigungsgrundlage für die Detektion und Abwehr von Drohnen“ bietet, erläuterte Klinkel. Dies dient vor allem der rechtlichen Absicherung der Intervention mit geeigneten technischen Mitteln wie beispielsweise Laser, elektromagnetischen Impulsen oder GPS-Störsender. „Bisher werden Maßnahmen zur Detektion von Drohnen und Drohnenabwehr auf die polizeiliche Generalklausel gestützt. Vor dem Hintergrund vermehrter Sichtungen ,unkooperativer‘ Drohnen erscheint es notwendig, eine spezialgesetzliche Eingriffsgrundlage für die rheinland-pfälzische Polizei zu schaffen“, betonte die polizeipolitische Sprecherin.